Heizungsförderung

Neue Heizungsförderung der KfW

Seit 27. Februar 2024 können Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind, eine Heizungsförderung bei der staatlichen KfW-Bank beantragen. Diese belohnt den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. Die Zuschüsse für einen Heizungstausch sind bis zu einer Höchstförderung von 70 Prozent der Investitionskosten kombinierbar. Die KfW berücksichtigt dabei Ausgaben bis 30.000 Euro.

Alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen, können eine Grundförderung beantragen, die 30 Prozent der Investitionskosten abdeckt. Diejenigen, die Wohneigentum und ein Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr haben, können zusätzlich einen Einkommensbonus von 30 Prozent bekommen. Wer bis Ende 2028 seine alte Heizung auswechseln lässt, kann zudem einem Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent erhalten. Für Biomasseanlagen gibt es noch einen Emissions­minderungs­zuschlag in Höhe von 2500 Euro.

Ergänzend kann man einen Kredit für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen beantragen. Haushalte bis zu einem Jahreseinkommen von 90.000 Euro, die ein Eigenheim haben und es selbst bewohnen, sollen ihn zum niedrigen Zins erhalten können, der bis zu zehn Jahre gilt. Eine Kreditsumme bis 120.000 Euro ist möglich. Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer KfW-Zusage über einen Zuschuss zum Heizungstausch und/oder einem Bewilligungsbescheid des BAFA für eine Förderung von Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung erhältlich.

Was passieren kann, wenn Hausbesitzerinnen und -besitzer die Gesetzesvorgaben ignorieren? Zum Beispiel, wenn sie sich nicht an die Austauschpflicht für alte Ölheizkessel nach 30 Jahren halten oder gegen andere Fristen verstoßen? Das sind Ordnungswidrigkeiten, die die zuständigen Landesbehörden ahnden können. Kontrolliert wird der Heizungstausch von den Schornsteinfegern.
Bei Verstößen sieht das Gebäudeenergiegesetz verschiedene Bußgelder zwischen 5000 und 50.000 Euro vor. Die konkrete Höhe des zu verhängenden Bußgeldes orientiert sich an der Schwere des Verstoßes gegen die jeweilige Pflicht beziehungsweise das Verbot. Wer seine fossile Heizung aus dem Bestand nach der Übergangsfrist weiterlaufen lässt, dem droht zum Beispiel die höchste Geldstrafe.